Maximale Heckenhöhe in Deutschland: BGH kippt wichtiges Urteil

Heckenhöhe

Die Heckenhöhe ist kein Gartenthema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Wer schon einmal mit seinem Nachbarn über zu hohe Sträucher gestritten hat, weiß, wie schnell aus einem grünen Sichtschutz ein juristisches Problem werden kann. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das Klarheit schafft – und gleichzeitig neue Fragen aufwirft. Denn die Richter erklärten: Eine feste Höhenbegrenzung für Hecken gibt es nicht. Wie hoch sie wachsen dürfen, entscheidet das jeweilige Landesrecht.

Neue Rechtslage: Wann eine Hecke wirklich zu hoch ist

Auslöser des Urteils war ein Streit in Hessen. Eine rund sieben Meter hohe Bambushecke hatte dort für dicke Luft gesorgt. Der BGH stellte klar: Der Begriff „Hecke“ ist nicht automatisch mit einer Maximalhöhe verbunden. Entscheidend ist, ob eine Pflanzung als geschlossene, sichtschützende Reihe gilt – dann fällt sie unter die Heckenregeln.
Wer also glaubt, Bambus oder Sträucher könnten endlos wachsen, täuscht sich. Es gibt klare Grenzen, auch wenn sie nicht bundesweit einheitlich sind.

Der Messpunkt spielt eine zentrale Rolle. Er liegt dort, wo die Pflanzen aus dem Boden treten – und zwar auf dem Grundstück, auf dem sie wachsen. Steht die Hecke auf einem höher liegenden Areal, wird von dort aus gemessen, nicht vom tieferliegenden Nachbargrundstück. Wer also nachträglich Erde aufgeschüttet hat, darf daraus keinen Vorteil ziehen: In diesem Fall gilt das ursprüngliche Geländeniveau.

Die hessische Regelung sieht keine feste Höchstgrenze vor, sondern definiert Abstände. Wer eine Hecke pflanzt, muss also darauf achten, dass sie mit zunehmender Höhe auch weiter von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Der BGH betonte zudem, dass sich Härtefälle – etwa bei extremem Schattenwurf oder übermäßiger Beeinträchtigung – nur in Ausnahmefällen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis lösen lassen. Das bedeutet: Rücksicht ja, aber kein Freibrief für Klagen wegen jeder überhängenden Thuja.

Grenzabstände und Landesrecht: Hier gelten unterschiedliche Regeln

Wie hoch eine Hecke stehen darf und welchen Abstand sie halten muss, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Einheitliche Vorschriften gibt es nicht – und genau das sorgt oft für Verwirrung.
Ein paar Beispiele verdeutlichen die Unterschiede:

  • Hessen und Nordrhein-Westfalen kennen keine feste Maximalhöhe. Hier zählen allein die Abstände: bis 1,2 m Höhe 0,25 m Abstand, bis 2 m 0,5 m, über 2 m 0,75 m. In NRW gilt bei Hecken über 2 m ein Meter Abstand.
  • Baden-Württemberg verlangt bis 1,80 m Höhe einen halben Meter Abstand. Wird die Hecke höher, muss der Abstand entsprechend wachsen – bei 2,30 m etwa ein ganzer Meter.
  • Bayern regelt es strenger: Bis 2 m Höhe reichen 0,5 m Abstand, darüber müssen 2 m eingehalten werden. Eine fixe Obergrenze für die Höhe gibt es aber auch hier nicht.

Richtig gemessen wird immer an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden kommen. Wer sein Grundstück künstlich angehoben hat, darf nicht vom neuen Niveau aus messen. Das soll verhindern, dass Gartenbesitzer durch „Tricks“ mehr Sichtschutz schaffen, als ihnen eigentlich zusteht.

Wichtig ist auch der Blick auf Fristen. In Hessen etwa müssen Nachbarn, die einen Rückschnitt oder eine Beseitigung verlangen, ihren Anspruch bis zum Ende des dritten Kalenderjahres geltend machen. Danach verfällt er. In Bayern gilt eine Fünfjahresfrist. Wer also jahrelang schweigt, verliert sein Beschwerderecht.

Pflege, Rückschnitt und Schonzeiten: Wann Sie zur Schere greifen dürfen

Selbst wenn die Hecke zu hoch oder zu nah an der Grenze steht, darf sie nicht jederzeit gestutzt werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September keine radikalen Rückschnitte oder Rodungen erlaubt sind. In dieser Zeit sollen Vögel und andere Tiere geschützt werden, die die Hecken als Brutplätze nutzen.
Erlaubt sind nur Pflege- und Formschnitte, solange keine Nester gefährdet sind. Wer gegen diese Regel verstößt, riskiert Bußgelder – und Ärger mit der Naturschutzbehörde.

Für viele Gartenbesitzer lohnt sich eine jährliche Routinepflege. Sie verhindert, dass die Hecke zu dicht oder zu hoch wird. Wer regelmäßig schneidet, spart sich spätere Diskussionen mit Nachbarn und Gerichten. Tipp: Bei immergrünen Pflanzen wie Thuja oder Kirschlorbeer reicht meist ein Schnitt im Spätsommer. Laubhecken sollten spätestens im Februar gestutzt werden, bevor der neue Austrieb beginnt.

Auch die Art der Pflanze beeinflusst die erlaubte Höhe und den Abstand. In Hessen unterscheidet das Nachbarrechtsgesetz zwischen stark, mittel und schwach wachsenden Gewächsen.

  • Stark wachsende Bäume wie Linden brauchen vier Meter Abstand zur Grenze.
  • Mittelgroße Arten wie Birken dürfen zwei Meter näher stehen.
  • Obstbäume wie Pfirsich oder Kirsche kommen mit 1,5 m aus.
  • Zier- und Beerensträucher dürfen, je nach Sorte, sogar nur einen halben Meter entfernt gepflanzt werden.

Die Nachbarrechtsgesetze anderer Länder – etwa in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg oder NRW – orientieren sich an ähnlichen Wuchsregeln.

BGH schafft Klarheit – und fordert Rücksicht

Mit dem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof ein Signal gesetzt: Eine feste Heckenhöhe gibt es nicht, wohl aber Regeln, die fairen Ausgleich schaffen sollen. Der Begriff „Hecke“ beschreibt nach Auffassung der Richter vor allem die Funktion – Abgrenzung, Sichtschutz, Schutzraum. Nicht die Höhe ist entscheidend, sondern ihre Wirkung und Lage.

Für Grundstückseigentümer bedeutet das: Wer pflanzt, muss planen. Der Abstand zur Grenze sollte großzügig bemessen sein, um spätere Rückschnittforderungen zu vermeiden. Besonders bei schnell wachsenden Pflanzen ist es besser, ein paar Dezimeter mehr Raum zu lassen.

Nachbarschaftliche Konflikte entstehen selten durch Bosheit, sondern durch Unwissenheit. Ein Gespräch am Gartenzaun kann oft mehr bewirken als ein Anwaltsschreiben. Wer höflich fragt, bevor er die Säge ansetzt oder sich über zu viel Schatten beschwert, spart Nerven und Geld.

Auch die Richter mahnen zur Gelassenheit. Nicht jeder überhängende Ast oder Schattenwurf ist gleich ein Fall fürs Gericht. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis verlange gegenseitige Rücksicht und ein gewisses Maß an Toleranz.

Heckenhöhe bleibt eine Frage des Maßes

Die Heckenhöhe ist kein starres Maß, sondern eine Sache von Abstand, Rücksicht und gesundem Menschenverstand. Wer sich an die Regeln seines Bundeslandes hält, den Messpunkt richtig wählt und die Schonzeiten respektiert, muss weder mit Bußgeldern noch mit Streit rechnen.

Ein klarer Blick ins Gesetz hilft – ein freundliches Wort mit dem Nachbarn noch mehr. Und wer unsicher ist, sollte lieber nachfragen, bevor die Hecke wächst, als später vor Gericht über jeden Zentimeter zu streiten.

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