Millionen Bürger zahlen eine Gebühr – dabei ist sie in Deutschland völlig freiwillig

Kirchensteuer

Kaum jemand denkt darüber nach, doch jeden Monat fließt still und leise Geld an die Kirche. Wer arbeitet und einer der beiden großen Konfessionen angehört, zahlt automatisch Kirchensteuer. Sie taucht auf dem Gehaltszettel auf, oft unbemerkt, irgendwo zwischen Lohnsteuer, Pflegeversicherung und Rentenbeitrag. Nur wenige wissen: Diese Abgabe ist freiwillig – wer austritt, kann sie sofort stoppen.

Was hinter der Kirchensteuer steckt

Rund 37,6 Millionen Deutsche sind laut Forschungsgruppe Weltanschauung Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche. Beide erheben von ihren Mitgliedern eine zusätzliche Steuer – die Kirchensteuer. Sie ist keine neue Erfindung, sondern tief im deutschen Steuersystem verankert. Ihr Ursprung reicht bis ins 19. Jahrhundert, als die Kirche ihre Finanzen vom Staat trennte.

Die Höhe richtet sich bis heute nach der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei acht Prozent, in den übrigen Bundesländern bei neun Prozent. Das Finanzamt zieht die Beträge automatisch ein und leitet sie an die Religionsgemeinschaften weiter. Bei einem Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro zahlt ein Mitglied rund 4.300 Euro Einkommensteuer – und zusätzlich etwa 350 Euro Kirchensteuer.

Diese Gelder finanzieren nicht nur Gottesdienste oder Seelsorge. Sie fließen auch in soziale Projekte, Schulen, Kindergärten und Seniorenheime. Viele sehen darin eine moralische Verpflichtung, eine Art Beitrag zum Gemeinwohl. Andere empfinden sie als überholte Belastung, besonders in Zeiten, in denen die Zahl der Kirchenaustritte stetig steigt.

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht das Dilemma: Während die Einnahmen aus der Kirchensteuer jedes Jahr Milliarden betragen, verlieren die Kirchen zehntausende Mitglieder. Für viele Menschen ist der Glaube Privatsache – die Pflichtabgabe passt nicht mehr in eine moderne, säkulare Gesellschaft.

Wie der Kirchenaustritt funktioniert – Schritt für Schritt

Wer die Zahlung beenden will, muss aktiv werden. Die Abmeldung geschieht nicht automatisch, sondern über einen offiziellen Kirchenaustritt. Zuständig ist das Amtsgericht oder – in manchen Bundesländern – ein Notar. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

In Dortmund etwa buchen Ausstiegswillige ihren Termin online und erscheinen persönlich im Gericht. Eine Vollmacht wird nicht akzeptiert. Vor Ort zeigen sie ihren gültigen Personalausweis und zahlen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro. Das dauert meist nur wenige Minuten. Danach stellt das Gericht eine Bescheinigung aus – sie gilt ab diesem Tag.

Das Gericht informiert anschließend die Stadtverwaltung, die wiederum das Finanzamt benachrichtigt. Ab der nächsten Lohnabrechnung verschwindet die Kirchensteuer automatisch vom Gehaltszettel. Der Austritt ist rechtskräftig, sobald die Daten beim Finanzamt eingetragen sind.

Viele sind überrascht, wie einfach der Vorgang abläuft. Trotzdem gibt es einige Stolperfallen: Minderjährige ab 14 Jahren dürfen selbst austreten, Kinder zwischen 12 und 14 nur mit Zustimmung ihrer Eltern. Bei jüngeren Kindern entscheiden die Sorgeberechtigten allein.

Im Internet kursieren diverse Anbieter, die gegen Gebühr versprechen, den Austritt „bequem online“ zu erledigen. Doch Vorsicht: Diese Dienste nehmen einem den Gang zum Gericht nicht ab. Sie kosten zusätzlich – und der persönliche Termin bleibt Pflicht. Das Amtsgericht Dortmund warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.

Warum immer mehr Menschen austreten – und was das für die Kirche bedeutet

Die Zahl der Austritte hat in den letzten Jahren Rekordwerte erreicht. Inflation, Vertrauensverlust, Skandale – vieles hat das Verhältnis der Menschen zur Kirche verändert. Vielen erscheint die Kirchensteuer nicht mehr zeitgemäß.

Während einige aus Überzeugung gehen, wollen andere schlicht sparen. Wer aus der Kirche austritt, hat sofort mehr Geld im Monat – oft mehrere Hundert Euro im Jahr. Besonders bei mittleren Einkommen ist die Ersparnis spürbar.

Doch der Austritt hat auch emotionale Seiten. Manche zögern, weil sie bei Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen kirchliche Begleitung wünschen. Wer nicht mehr Mitglied ist, hat darauf keinen automatischen Anspruch. Auch in konfessionellen Kindergärten oder Schulen kann das eine Rolle spielen.

Die Kirchen versuchen gegenzusteuern. Sie betonen die gesellschaftliche Bedeutung ihrer Arbeit, ihre Rolle in Pflege, Bildung und sozialer Fürsorge. Tatsächlich finanzieren sie mit der Kirchensteuer zahlreiche Einrichtungen, die Menschen unabhängig von ihrer Konfession zugutekommen. Trotzdem bleibt das Gefühl, dass die Abgabe für viele nicht mehr zum Lebensgefühl passt.

In Gesprächen mit Ausgetretenen zeigt sich ein Muster: Kaum jemand verlässt die Kirche aus Wut oder Ablehnung, sondern meist aus pragmatischen Gründen. „Ich glaube weiter, aber ich möchte selbst entscheiden, wofür mein Geld verwendet wird“, heißt es oft. Dieses Bedürfnis nach Eigenverantwortung spiegelt den Zeitgeist – und setzt die Kirchen finanziell zunehmend unter Druck.

Was bleibt nach dem Austritt – und welche Folgen hat er?

Der Kirchenaustritt hat keine rechtlichen Nachteile, wohl aber formale Folgen. Taufen, kirchliche Hochzeiten oder Beisetzungen sind nur noch nach Absprache möglich. Spendenbescheinigungen, die steuerlich absetzbar sind, entfallen ebenfalls.

Finanziell macht sich der Austritt sofort bemerkbar. Wer jährlich 40.000 Euro verdient, spart etwa 350 Euro. Bei höheren Einkommen steigt der Betrag deutlich. Für viele ist das Argument stark genug. Andere bleiben aus Tradition oder familiärer Verbundenheit.

Interessant ist: Selbst nach dem Austritt bleibt der Eintrag im Taufregister bestehen – die Taufe wird nicht „gelöscht“. Der Austritt beendet nur das rechtliche Verhältnis zur Kirche. In Glaubensfragen bleibt jeder frei.

Ob man bleibt oder geht, ist letztlich eine persönliche Entscheidung. Fakt ist: In keinem anderen Land der Welt ist das System der Kirchensteuer so eng mit dem Staat verflochten wie in Deutschland. Das Finanzamt zieht sie ein, die Kirche profitiert – ein Modell, das regelmäßig Diskussionen entfacht.

Die Kirchensteuer – zwischen Tradition, Verantwortung und der Frage nach Sinn

Die Kirchensteuer ist mehr als nur eine Zahl auf der Lohnabrechnung. Sie steht für ein gesellschaftliches System, das Solidarität und Verantwortung betont – aber auch für die Freiheit, sich dagegen zu entscheiden. Wer austritt, beendet eine finanzielle Bindung, nicht unbedingt den Glauben.

Trotz wachsender Austrittszahlen bleibt die Kirche mit ihren Einrichtungen ein wichtiger Teil des sozialen Netzes. Sie hilft, wo der Staat an Grenzen stößt – in Kitas, Hospizen, Pflegeeinrichtungen und Krisenzentren.

Doch die Frage, ob jeder Gläubige zahlen muss, wird lauter. Die einen sehen in der Kirchensteuer eine moralische Pflicht, die anderen ein Relikt vergangener Zeiten. Sicher ist nur: Sie zwingt jeden dazu, sich mit seinem Glauben, seinem Geld und seinem Gewissen auseinanderzusetzen. Und genau das macht sie so besonders – und so umstritten.

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