AGB – München Translate

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

Folgende Definitionen gelten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) :

München Translate:

Kunde: Juristische Person, die berufliche oder geschäftliche Tätigkeiten ausübt, oder eine natürliche Person, die als Verbraucher zugelassen ist und einen Vertrag mit München Translate über Übersetzung, Dolmetschen, Sprachaufnahmen, Untertitel und Transkriptionen von Audiodateien unterzeichnet hat.

Dienstleistungen: Übersetzungen, (Telefon-)Dolmetschen, Synchronisierungen, die Untertitelung und die Transkription von Audiodateien, die dem Kunden von München Translate im Rahmen eines Angebots oder eines zwischen München Translate und dem Kunden geschlossenen Vertrags vorgeschlagen werden.

Vertrag: der zwischen München Translate und dem Kunden abgeschlossene Vertrag, dessen Gegenstand die Bereitstellung von Übersetzung, (Telefon-)Dolmetschen, Synchronisierung, Untertitelung und Transkription von Audiodateien durch München Translate zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis ist.

ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH

Diese AGB beinhalten die einzige Grundlage der Beziehung zwischen den Parteien. Diese können auf der München Translate-Internetseite eingesehen werden: https://www.muenchen-translate.de

Ihr Zweck ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen München Translate dem Kunden auf Anfrage über die Internetseite von München Translate per E-Mail oder auf Papier die Dienste für die Bereitstellung von Übersetzungen, (Telefon-)Dolmetschen, Sprachaufnahmen, Untertiteln und Transkriptionen von Audiodateien zur Verfügung stellt.

Der Kunde gibt an, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben, bevor das Bestellverfahren durchgeführt wird. Er erkennt auch an, dass er über die erforderlichen monetären Mittel verfügt, um die von München Translate angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu erwerben.

Diese AGB gelten in ihrer Gesamtheit unter den in Artikel 19 genannten Bedingungen und insbesondere ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle von München Translate für Kunden erbrachten Dienstleistungen, unabhängig von den Klauseln, die auf den Dokumenten des Kunden erscheinen können, insbesondere den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleiben die Übrigen in Kraft. Es wird außerdem erklärt, dass diese AGB jederzeit in der Zukunft geändert werden können. In einem solchen Fall informiert München Translate den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich. Wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung Widerspruch erhebt, gilt die eingetretene Änderung als stillschweigend angenommen.

ARTIKEL 3 – BESTELLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

Sowohl mündliche als auch schriftliche Angebote von München Translate sind nicht bindend. Unter Angeboten versteht man insbesondere Anhänge wie Preislisten, Broschüren und andere Informationen, die sich auf die von München Translate angebotenen Dienstleistungen beziehen und dem Kunden schriftlich oder mündlich zur Kenntnis gebracht werden.

Der Kunde wählt die Dienstleistungen aus, die er ordern möchte. Die Auswahl und der Kauf einer Dienstleistung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden, die Richtigkeit der Bestellung zu überprüfen, bevor er sie schriftlich per E-Mail, Fax oder Post an München Translate sendet.

Der Verkauf von Dienstleistungen ist nur dann vollkommen, wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde und dieser vom Kunden ausdrücklich durch eine Bestellung und die Zahlung der vom Kunden zur Bestätigung der Bestellung verlangten Anzahlung durch München Translate akzeptiert wird (Artikels 1583 BGB). Die vom Kunden verlangte Kaution kann in keinem Fall als Kaution qualifiziert werden.

Der Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen, falls im Angebot nichts anderes angegeben ist. Gemäß den in Artikel 17 dieses Artikels festgelegten Bedingungen gibt der Kostenvoranschlag den vom Kunden zu zahlenden Betrag der Anzahlung, die Ausführungszeit und die Lieferbedingungen an. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde, der den Auftrag nicht gemäß den Bedingungen des Angebots von München Translate bestätigt hat, von München Translate keine der Leistungen, die Gegenstand des Angebots sind, verlangen kann. Des Weiteren kann das Angebot, das vom Kunden nicht innerhalb von 48 Stunden nach seiner Erstellung durch München Translate bestätigt wird, eine Anpassung der Frist für die Ausführung der Dienstleistung erfordern, ohne dass die Änderung der Frist zur Zahlung einer Entschädigung durch München Translate führt.

ARTIKEL 4 – BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKERSTATTUNG DER ANZAHLUNG, DIE BEI DER BESTELLBESTÄTIGUNG BEZAHLT WURDE

Jede Bestellung, die vom Kunden in den in Artikel 3 ausdrücklich vorgesehenen Formen und Bedingungen bestätigt wird, führt zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen unter den in Artikel 5 vorgesehenen Bedingungen, ohne dass der Kunde von seiner Bestellung zurücktreten oder diese stornieren und insbesondere die Rückzahlung der bei der Bestätigung der Bestellung geleisteten Anzahlung verlangen kann.

Sollte München Translate nach Bestätigung der Bestellung durch den Kunden in den in Artikel 3 ausdrücklich vorgesehenen Formen und Bedingungen nicht mehr in der Lage sein, die Dienstleistungen gemäß dem vom Kunden mitgeteilten und akzeptierten Kostenvoranschlag zu erbringen, tritt Folgendes in Kraft:

Zuerst wird dem Kunden ein neuer Kostenvoranschlag unterbreitet, den er annehmen oder ablehnen kann. Zweitens, und nur im Falle der Weigerung des Kunden, das neue Angebot zu akzeptieren, wird die vom Kunden gezahlte Kaution sofort zurückerstattet, ohne dass der Kunde eine zusätzliche Entschädigung fordern kann.

ARTIKEL 5 – PREISE

Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Tarifen von München Translate erbracht, entsprechend dem zuvor von München Translate erstellten und vom Kunden unter den in Artikel 3 dieses Vertrags festgelegten Bedingungen akzeptierten Kostenvoranschlag. Die Preise sind in Euro ausgedrückt und beinhalten die Mehrwertsteuer für Privatpersonen; für professionelle Kunden sind sie ohne Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird von München Translate erstellt und dem Kunden bei der Bereitstellung der bestellten Dienstleistungen ausgehändigt. München Translate behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern. Die Änderung der vereinbarten Preise kann auch jederzeit während der Ausführung des Vertrags erfolgen, wenn der Kunde die erteilte Bestellung ändert. Bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages ist München Translate berechtigt, die vereinbarten Preise um die Kosten zu erhöhen, die sich aus den Maßnahmen der Behörden ergeben.

ARTIKEL 6 – BEDINGUNGEN FÜR DIE ABRECHNUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Der Preis wird für die Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Voraus zu zahlenden Angebots festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Artikel 3 und 5). Eine Anzahlung auf den Gesamtpreis der Dienstleistungen wird bei der Bestätigung der Bestellung verlangt und der Restbetrag wird vor Beginn der Dienstleistungen fällig. Falls nicht anders vereinbart, muss der Kunde den vollen Preis der Dienstleistungen vor Beginn der Erbringung der Dienstleistungen und spätestens an dem für die Erbringung der genannten Dienstleistungen vorgesehenen Tag bezahlt haben. Im Falle der nicht vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen am Tag ihrer Bereitstellung gilt die Anzahlung als endgültig von München Translate erworben. Darüber hinaus behält sich die Agentur München Translate das Recht vor, die Dienstleistungen nicht zu erbringen und die vollständige Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Rechtsweg zu fordern.

Jeder Zahlungsverzug führt automatisch zur Anwendung von Verzugsstrafen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes und einer pauschalen Entschädigung für die Rückforderungskosten in Höhe von 40 Euro (Art. L.441-6 und D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuches). Wenn die entstandenen Rückgewinnungskosten höher sind als der Betrag dieser Pauschalentschädigung, kann ALPHATRAD in begründeten Fällen eine zusätzliche Entschädigung verlangen (Art. 441-6 Absatz 12 des französischen Handelsgesetzes).

ARTIKEL 7 – Vertragserfüllung

Alle Aufträge werden nur von München Translate angenommen und durchgeführt, auch wenn die ausdrückliche oder implizite Absicht besteht, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person innerhalb von München Translate ausgeführt wird. Nach Vertragsabschluss führt München Translate die Übersetzungsarbeiten gemäß den mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Spezifikationen aus.

Der Kunde ist verpflichtet, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise einzuhalten.

Dies bedeutet auch, dass den Forderungen von München Translate nach zusätzlichen Informationen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nachgekommen wird.

München Translate ist berechtigt, die Arbeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.

ARTIKEL 8 – VERTRAGSÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE ARBEIT

Nachträgliche Änderungen sowie mündliche Zugeständnisse des Personals von München Translate sind für letztere nur dann verbindlich, wenn sie von München Translate schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bestätigt werden. Auch können Änderungen der Bestellung durch den Kunden nur von München Translate im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt werden. Wenn München Translate die vom Kunden gewünschten Änderungen berücksichtigt, führt dies zur Erstellung eines neuen Kostenvoranschlags und zur Anpassung des Preises. In einer solchen Situation ist der Kunde an den angepassten Preis gebunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass München Translate je nach Fortschritt der Arbeiten oder im Falle der Unmöglichkeit, den vom Kunden nach Vertragsabschluss vorgelegten Änderungswünschen nachzukommen, die von diesem gewünschten Änderungen nicht durchführen kann.

In diesem Fall ist München Translate berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber dem Kunden zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.

In einem solchen Fall bleibt die vom Kunden bezahlte Anzahlung Eigentum von München Translate, die dem Kunden auch einen anteiligen Betrag für die Anzahl der bereits übersetzten Wörter in Rechnung stellen kann.

ARTIKEL 9 – VORKEHRUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

a. Vermittlung des für den Arbeitsbereich des Dolmetschers/Übersetzers spezifischen Fachbereichs

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ihm im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Dolmetscher/Übersetzer keine Techniker sind, die das spezifische Vokabular beherrschen, das in dem/den Tätigkeitsbereich(en), in dem/denen Dienst beantragt wird, erforderlich ist.

Daher werden im Rahmen der Bereitstellung der Dienstleistungen sowohl das technische und branchenspezifische Vokabular als auch die interne Sprache von München Translate nicht garantiert.

In diesem Zusammenhang übermittelt der Kunde München Translate spontan, mindestens acht (8) Tage vor Beginn der Leistungserbringung, alle für eine effiziente Leistungserbringung notwendigen Unterlagen. Diese notwendige Dokumentation umfasst insbesondere das technische Glossar und das spezifische Vokabular, das in dem von der Bereitstellung der Dienstleistungen betroffenen Fachgebiet verwendet wird.

Wenn der Kunde nicht mindestens 8 Tage vor Beginn der Leistungserbringung ein Glossar zur Verfügung stellt, ist es üblich, dass der Dolmetscher/Übersetzer standardisierte Fachbegriffe verwendet, ohne dass dies für ihn verbindlich ist.

b. Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen

Falls nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten für die Anfahrt zum Erfüllungsort zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Selbstkostenpreis (Flug, Bahn, Taxi, Unterkunft, Verpflegung etc.) neu in Rechnung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich, diese gegen Vorlage der Quittungen nach Erhalt zu bezahlen.

c. Zeitpläne für die Bereitstellung von Dienstleistungen

Die Zeiten für Mittag- oder Abendessen, wenn diese Zeiten in den Zeitplänen für die Erbringung der Dienstleistungen enthalten sind, werden in den tatsächlichen Zeitplänen für die Erbringung der Dienstleistungen berücksichtigt.

Insbesondere wenn ein Dolmetscher/Übersetzer im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zum Mittag- oder Abendessen mit dem Kunden gebracht wird, gilt diese Mittag- oder Abendessenzeit als effektiver Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen. Auf Wunsch unterzeichnet der Kunde die Anwesenheitsliste des Dolmetschers/Übersetzers.

d. Versicherung des Kunden für die Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen

Der Kunde erklärt, dass er gegen die Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistungen versichert ist.

Insbesondere muss diese Versicherung zugunsten des Dolmetschers die Unfallrisiken am Ort des Einsatzes und während der gesamten Dauer des Einsatzes die Schäden an seiner körperlichen Unversehrtheit, seine zivilrechtliche Haftung usw. abdecken.

e. Beschädigung oder Verlust der dem Kunden zur Verfügung gestellten Anlagen

Wird dem Auftraggeber spezifische Technik (wie Kabinen, Mikrofone, Kopfhörer usw.) zur Verfügung gestellt, so bleibt dieser vom Zeitpunkt der Lieferung bis zur Abholung unter seiner vollen Verantwortung. Jede Beschädigung oder jeder Verlust wird zu den von München Translate, die die Ausrüstung mietet, festgestellten Kosten in Rechnung gestellt.

f. Verlängerung der Lieferfrist für Dienstleistungen aufgrund des Verschuldens des Kunden

Falls sich die Lieferzeit für die Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, verlängert, trägt der Kunde die Folgen.

Zu diesen Konsequenzen gehören insbesondere :

Überstundenkosten für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem im vom Kunden akzeptierten Angebot angegebenen Preis zu zahlen; Wenn die entsprechenden Dokumente zum ersten Mal zur Verfügung gestellt werden, werden die Transportkosten des Dolmetschers (Flugtickets oder Bahntickets) aufgrund der Verlängerung der Dienstzeit erstattet. Wenn der Dolmetscher aufgrund der Verlängerung der Frist für die Erbringung der Dienstleistungen vor Ort bleiben muss, werden sie zum ersten Mal vorgelegt Erstattung der Lebenshaltungskosten des Dolmetschers oder sogar seiner Ausgaben bei zugehörigen Dokumenten.

ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM

Die geistigen Eigentumsrechte von München Translate in Bezug auf die für Kunden erbrachten Dienstleistungen sind das ausschließliche Eigentum von München Translate. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung behält sich München Translate das Recht vor, den Eigentümer zu nutzen, und der Kunde kann den Service erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung nutzen. Nach vollständiger Zahlung der Servicegebühr kann der Kunde diese Rechte an geistigem Eigentum nutzen und / oder nutzen, um Dienstleistungen unter den im Angebot angegebenen Bedingungen zu erhalten: Diese Rechte können auf jedem Medium, ohne zeitliche Begrenzung oder nur für begrenzte Zwecke kostenlos genutzt werden.