Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Eine beglaubigte Übersetzung kann unter anderem bei folgenden Dokumenten, die Sie bei Behörden einreichen müssen, nötig sein:
– Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden
– Dokumente für die Einbürgerung
– Pässe, Visabescheinigungen und Wohnsitzbescheinigungen
– Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse und Arbeitszeugnisse
– Verträge wie Arbeitsvertrag, Kaufvertrag und Kreditvertrag
– Statuten und Handelsregisterauszüge
Es gibt keine Faustregel für die Preisberechnung. In der Regel sind in Deutschland 2 Berechnungsformen gültig: Zeilenpreis bzw. Wortpreis: Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland in der Regel nach dem Zeilenpreis ermittelt, der, je nach Schwierigkeitsgrad der Sprache, bei ca. 1,00 Euro netto anfängt. Pauschalpreis: Da es sich bei dem Ausgangstext oftmals um ein offizielles Dokument handelt (z. B. Abiturzeugnis, Notarielle Urkunden, Firmenbuchauszüge etc.), das eingescannt wird oder in Papierform vorliegt, kann die Textmenge manchmal nicht exakt ermittelt werden. Daher wird diese grob geschätzt und so ein Pauschalpreis für die Dienstleistung ermittelt.
Es können lediglich öffentliche Urkunden von Behörden mit der Apostille beglaubigt, bzw. von den Auslandsvertretungen legalisiert werden. Um öffentliche Urkunden handelt es sich z.B. bei Personenstandsurkunden, gerichtlichen und notariellen Urkunden, Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden. Zu den privaten Urkunden gehören etwa das eigenhändige Testament, formlose Kaufverträge oder Vollmachten. Um private Urkunden mir der Apostille, bzw. mittels der Legalisation beglaubigen lassen zu können, müssen diese durch einen Notar beurkundet werden. Hierdurch entsteht eine öffentliche Urkunde.
Bei Übersetzungen von Dokumenten ist Vorsicht geboten, da manche Länder zusätzlich zur Beglaubigung der Urkunde die Beglaubigung der Übersetzung verlangen. Wenn Sie die Dokumente in dem Land übersetzen lassen, in welchem Sie die Unterlagen vorlegen werden, können Sie sich sicher sein, dass die Übersetzungen akzeptiert werden.
In Deutschland kann eine beglaubigte Übersetzung lediglich von Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Oberlandesgerichten bzw. Landgerichten hierzu ermächtigt, bestellt, beeidigt bzw. vereidigt wurden. Bei Berlin Translate werden alle unsere Übersetzungen von vereidigten Übersetzern angefertigt und unsere Übersetzungen sind weltweit anerkannt.
Sie benötigen eine Apostille, wenn die Behörde im Ausland zusätzlich zur Übersetzung auch eine Apostille verlangt. Die Übersetzung Ihrer Dokumente dient einem bestimmten Zweck, wie z.B. der Anerkennung der Ehe oder der Vaterschaft bei einer Behörde im Ausland. Die Übersetzung wird von den Behörden benötigt, damit Sie die Dokumente überhaupt lesen und verstehen können. Die Apostille dient zur Rechtssicherheit.
In Deutschland werden Apostillen z.B. von den Bezirksregierungen erteilt oder aber auch von Landgerichten und vom Bundesverwaltungsamt. Es können aber auch noch andere Behörden zuständig sein. Bitte fragen Sie bei der Behörde nach, welche das Dokument ausgestellt hat.
Ein Notar bietet u.a. Beglaubigungen und Beurkundungen an. Diese Dienstleistungen beziehen sich jedoch lediglich auf Schriftstücke in der deutschen Sprache. Die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes nennt man (Abschrifts-) Beglaubigung. Hierbei geht es um die Bestätigung der Unterschrift. Der Inhalt des Dokuments oder der Urkunde spielt dabei keine Rolle. Daneben gibt es noch die notarielle Beurkundung. Diese ist deutlich umfassender und prüft neben der Unterschrift auch den Inhalt des Dokuments, Ihren Willen und ggf. weitere Punkte. Bei der „beglaubigten Übersetzung“ bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit seiner Unterschrift und Stempel. Dazu hat er nicht nur die fachlichen Fähigkeiten, sondern ist darüber hinaus auch von einem Gericht dazu ermächtigt, dies zu tun. Die „beglaubigte Übersetzung“ ist nahezu bei allen Urkunden und Dokumenten notwendig, die bei einer Behörde, einem Gericht oder bei einem Amt vorgelegt werden müssen.
Unser Rat:
Es ist sehr wichtig zu wissen ob eine beglaubigte Übersetzung von Anfang an notwendig ist oder nicht, weil der Wert und die Frist der Umsetzung sich deutlich von denjenigen einer nichtbeglaubigten Übersetzung (allgemeiner genannt „freie Übersetzung“ unterscheiden.
Allgemeine Fragen
Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung eigentlich? Wie kann ich meine Übersetzung in Auftrag geben? Wie lange dauert es bis die Übersetzung fertig ist? Die Antworten auf dies und mehr erfahren Sie hier
Häufig gestellte Fragen zu unsere Dienstleistungen
Welchen Dienstleistungen werden von uns angeboten? In und aus welchen Sprachen übersetzen Sie? Brauch ich eher einen Übersetzer oder Dolmetscher? Die Antworten zu solchen und ähnlichen Fragen finden Sie hier?
Häufig gestellte Fragen zu unseren Übersetzer/innen
Arbeiten Sie mit professionellen Übersetzern zusammen? Sind all Ihre Übersetzer vereidigt? Übersetzen Ihre Übersetzern nur in ihre jeweiligen Muttersprachen? Antworten zu Ihren Fragen über unsere Übersetzer finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zu den Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen
Ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig? Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung? Was ist mit Legalisierung? Welche Sprachen bieten Sie an? Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Häufig gestellte Fragen zu europäischen Übersetzungsstandards
Welche rechtlichen Regeln gelten für Übersetzungsdienstleistungen? Wodurch wird die Qualität der Übersetzung garantiert? Welche Qualifikation brauchen Übersetzer? Die Antworten auf solche und ähnliche Fragen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zur Übersetzungstechnologie
Welche Übersetzungswerkzeuge benutzen bei Ihren Übersetzungen? Welche Vorteile bietet künstliche Intelligenz bei Übersetzungen? Antworten zu Fragen über Übersetzungstechnologie finden Sie hier.